Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weichselberger GmbH für Lieferungen und Leistungen im Tischler- und Holzgestaltergewerbe.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Weichselberger GmbH, Flurgasse 128, 3942 Hirschbach (nachfolgend „wir“) und ihren Auftraggebern bzw. Kunden über Waren, Planungs-, Werk-, Liefer- und Montageleistungen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt.
2. Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch beiderseitige Unterfertigung eines Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Ausführung zustande.
Ob und in welcher Höhe Planungen, Entwürfe, Aufmaße oder Kostenvoranschläge entgeltlich sind, wird vor ihrer Erstellung vereinbart. Ein dafür bezahltes Entgelt wird nur dann auf den späteren Auftrag angerechnet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende Rechte, insbesondere die Wirksamkeit mündlicher Zusagen gegenüber Verbrauchern, bleiben davon unberührt.
3. Leistungsumfang, Planung und Naturmaß
Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, freigegebenen Plänen und vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Planunterlagen und Maße des Kunden werden zugrunde gelegt, soweit nicht vereinbart ist, dass wir selbst Naturmaß nehmen oder die Angaben prüfen.
Erkennen wir, dass Vorgaben, Materialien oder Vorleistungen des Kunden offenbar ungeeignet sind, weisen wir im Rahmen unserer gesetzlichen Prüf- und Warnpflichten darauf hin. Erforderliche behördliche Bewilligungen und Freigaben beschafft der Kunde, soweit dies nicht ausdrücklich von uns übernommen wurde.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt rechtzeitig für freien und sicheren Zugang zur Montagestelle, geeignete Zufahrts- und Transportwege, erforderliche Anschlüsse sowie dafür, dass bauseitige Vorleistungen fertig und die zur Befestigung vorgesehenen Untergründe geeignet sind. Bekannte Leitungen, Hohlräume, Abdichtungen oder sonstige Risiken sind uns vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
Verzögerungen und notwendiger Mehraufwand, die der Kunde schuldhaft verursacht, können nach vorheriger Information angemessen zusätzlich verrechnet werden. Gesetzliche Ansprüche und Einwendungen von Verbrauchern bleiben unberührt.
5. Preise und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Liefer-, Montage- und Nebenkosten werden im Angebot ausgewiesen, soweit sie nicht im Gesamtpreis enthalten sind.
Zahlungsplan, Fälligkeit und allfällige Teilzahlungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Rechnung nach ordnungsgemäßer Leistung und Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir können angemessene, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn- und Betreibungskosten verlangen, soweit der Kunde den Verzug zu vertreten hat. Ein Terminverlust gegenüber Verbrauchern tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
6. Termine, Lieferung und Gefahr
Verbindliche Liefer- oder Fertigstellungstermine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungen, Freigaben oder Zahlungen nicht rechtzeitig erbringt oder unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände die Leistung verzögern. Wir informieren den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
7. Änderungen und Mehrkosten
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen, informieren wir vor der Ausführung über die dadurch voraussichtlich entstehenden Mehrkosten und Terminfolgen. Werden bei der Ausführung Umstände erkennbar, die trotz fachgerechter Prüfung vorher nicht erkennbar waren und zusätzliche Arbeiten erfordern, verständigen wir den Kunden und holen seine Entscheidung ein, soweit nicht Sofortmaßnahmen zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind.
8. Naturmaterialien und technisch bedingte Abweichungen
Holz, Furnier, Stein und andere Naturmaterialien können Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberflächenbild aufweisen. Solche materialtypischen und zumutbaren Abweichungen sowie fachlich übliche geringfügige Maß- oder Ausführungsabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Funktion und Gestaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Vereinbarte Muster, Beschaffenheiten und zwingende Verbraucherrechte bleiben maßgeblich.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung kann eine gemeinsame Abnahme und Dokumentation offener Punkte erfolgen. Die Unterzeichnung eines Arbeits- oder Abnahmeprotokolls schließt Ansprüche wegen nicht erkennbarer oder darin vorbehaltener Mängel nicht aus. Gegenüber Unternehmern bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 UGB, unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der dafür geschuldeten Forderung unser Eigentum. Weitergehende Rechte gegenüber Unternehmern bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung im konkreten Vertrag.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die zwingenden Rechte nach VGG, KSchG und ABGB unberührt. Pflege- und Wartungshinweise sind zu beachten; ihre Nichtbeachtung beseitigt Gewährleistungsrechte nicht pauschal, kann aber für Schäden ursächlich sein.
Gegenüber Unternehmern richten sich Gewährleistung, Untersuchung und Mängelrüge nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im individuellen Vertrag keine zulässige abweichende Regelung getroffen wird.
12. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Personenschäden und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bestehen keine Haftungsbeschränkungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden und sonstige zwingende Haftung – im individuellen Vertrag auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt werden.
13. Pläne, Entwürfe und Schutzrechte
An unseren Plänen, Entwürfen, Visualisierungen, Mustern und Kalkulationen verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung bedarf unserer Zustimmung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Stellt der Kunde Inhalte, Pläne oder Vorlagen bereit, sichert er zu, zu deren vertragsgemäßer Nutzung berechtigt zu sein. Eine Freistellung von Ansprüchen Dritter setzt voraus, dass der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
14. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen. Hierüber informieren wir vor Vertragsabschluss gesondert und stellen, wenn erforderlich, ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein. Bei Dienstleistungen gelten für einen Leistungsbeginn innerhalb der Rücktrittsfrist und für einen möglichen Verlust des Rücktrittsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen; erforderliche ausdrückliche Erklärungen werden gesondert eingeholt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Weichselberger GmbH vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Kontakt
Weichselberger GmbH, Flurgasse 128, 3942 Hirschbach
Telefon: +43 2854 243
E-Mail: office@weichselberger.co.at
Entwurfsstand: 25. August 2026